Die Entwicklung von Drehbüchern ist für Produktionsfirmen mit einem gewissen Risiko verbunden. Nicht jedes Drehbuch, das in ihrem Auftrag entwickelten wird, kann am Ende dieses oft langwierigen Prozesses auch realisiert werden. Zudem können die damit verbundenen Kosten auch im Fall einer Produktion des Stoffes meist nicht an eventuell vorhandene Auftraggeber (Fernsehsender) weiter gegeben werden.
Um dieses Risiko aufzufangen, bieten deutsche und internationale Förderinstitutionen die Möglichkeit, die Stoffentwicklung unter Einbeziehung der Kosten für beratende Dramaturg/innen zu unterstützen - häufig als [bedingt rückzahlbares] Darlehen.
Zu unterscheiden sind zum einen Programme, bei denen [ausschließlich] die Autoren selbst antragsberechtigt sind. Sie werden meist als »Drehbuchförderung« bezeichnet. Daneben gibt es auch zahlreiche Fördermöglichkeiten für Produzenten im Vorfeld der eigentlichen Filmherstellung. Sie werden häufig als »Stoffentwicklungsförderung« oder Förderung der »Produktionsvorbereitung« bezeichnet. In den meisten Fällen können gerade hier die Kosten für Dramaturgische Beratung vom Produzenten mit veranschlagt werden. Dies gilt auch für jene »Paketförderungen«, bei denen Produzenten zur gleichen Zeit mehr als ein Filmprojekt entwickeln.
Nicht alle Förderinstitutionen geben bereits auf ihren Websites im Detail an, ob dramaturgische Beratung förderungsfähig ist oder nicht. Allerdings ist dies häufiger möglich, als vielfach angenommen wird. Deshalb empfehlen wir interessierten Produzenten, die jeweiligen Förderreferenten bei der Beratung, die der Antragstellung in jedem Falle vorausgehen sollte, ausdrücklich darauf anzusprechen.
Eine ausführliche Liste mit den entsprechenden Links der Filmförderinstitutionen findet sich auf unserer Website VeDRA-Links: Filmförderungen.
Im Folgenden werden insbesondere jene Programme aufgeführt, bei denen sich Produzent/innen die Entwicklung ihrer Stoffe finanziell fördern lassen können. Gegenwärtig werden die wichtigsten deutschen Förderinstitutionen berücksichtigt. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.
Eine/n geeignete/n Lektor/in, Dramaturgen/Dramaturgin, Script Consultant, Stoffentwickler/in oder Script Doktor/in für Ihr Projekt finden Sie in unserem Dramaturgen-Guide.
Beauftragter für Kultur und Medien (BKM)
Deutscher Filmpreis
Die Prämien für die Nominierung zum, bzw. für die Auszeichnung mit dem Deutschen Filmpreis in den Kategorien programmfüllende Spielfilme, programmfüllende Dokumentarfilme, programmfüllende Kinder- und Jungendfilme sind zweckgebunden für die Herstellung eines neuen programmfüllenden Films mit künstlerischem Rang..
Auf Antrag kann zugelassen werden, dass die Prämien für besonders aufwendige Arbeiten der Stoff- oder Drehbuchbeschaffung oder -entwicklung […] eines neuen programmfüllenden Films verwendet werden.
Die Förderung der Projektvorbereitung kann bei der BKM formlos beantragt werden. Die Projektvorbereitung schließt die Stoffbeschaffung und die Drehbuchbeschaffung sowie -entwicklung ein.
Deutscher Kurzfilmpreis
Die Prämien für die Nominierung zum, bzw. für die Auszeichnung mit dem Deutschen Kurzfilmpreis in den Kategorien Spiel-Kurzfilm, Animations-Kurzfilm sowie Dokumentar-Kurzfilm sind zweckgebunden für die Herstellung eines neuen Films mit künstlerischem Rang.
Auf Antrag kann zugelassen werden, dass die Prämien für besonders aufwendige Arbeiten der Stoff- oder Drehbuchbeschaffung oder -entwicklung […] eines neuen programmfüllenden Films verwendet werden.
Die Förderung der Projektvorbereitung kann bei der BKM formlos beantragt werden. Die Projektvorbereitung schließt die Stoffbeschaffung und die Drehbuchbeschaffung sowie -entwicklung ein.
Referenzfilmförderung, programmfüllender Film
Projektfilmförderung, programmfüllender Film
Referenzfilmförderung, Kurzfilm
Stiftung Kuratorium Junger Deutscher Film (Kuratorium)
Talentfilm
Talentfilm umfasst den ersten und den zweiten Kinofilm des jeweiligen Regisseurs nach dessen beruflicher Ausbildung, bei der Drehbuchförderung das erste oder zweite Drehbuch eines Autors für einen Kinofilm. Handelte es sich bei den ersten beiden Filmen um Kurzfilme, so kann auch noch der erste Langfilm eines Regisseurs gefördert werden.
Projektbetreuung für den Talentfilm erfolgt durch die Projektbetreuer des Kuratoriums in Form von dramaturgischer und sonstiger fachlicher Beratung und Unterstützung bei der Finanzierung des Projektes bis zur Drehreife. Sie kann als geldwerte Leistung bereitgestellt oder mit der Zuwendung von Fördermitteln verbunden werden.
Kinder- und Jugendfilm
Projektbetreuung für den Kinder- und Jugendfilm erfolgt in der Form, dass die Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung bis auf weiteres durch den beim Kuratorium angesiedelten Projektbetreuer begleitet wird, während die Produktionsförderung bis auf weiteres durch das bei der BKM angesiedelte Drama Department betreut wird.
Projektentwicklungsförderung
Projektentwicklungsförderung ist die Förderung der Entwicklung und Finanzierung eines Filmprojekts auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Drehbuchs.
Mögliche Fördersummen: bis zu 50.000 EUR
Antragsberechtigt: Produzent/in
Projektentwicklung
Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen gewährt. Das Darlehen kann bis zu 70 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, höchstens jedoch 100.000 EUR je Vorhaben betragen. Der Antragsteller hat einen angemessenen Anteil an Eigenmitteln zu erbringen. Der Förderungsbetrag soll soweit wie möglich in Bayern verwendet werden. Nicht als Projektentwicklungskosten werden Produzentenhonorar und kalkulierter Gewinn anerkannt.
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH)
Drehbuchförderung
Die Ausarbeitung eines Drehbuchs kann mit einer Fördersumme bis zu maximal 50.000 Euro unterstützt werden. Anträge können sowohl Autoren als auch Produzenten stellen. Bei der Antragstellung müssen ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene eingereicht werden. Außerdem sind die Rechte zur Verfilmung nachzuweisen.
Projektentwicklungsförderung
Um ein Projekt vorzubereiten, können die Projektentwicklungskosten bis zu einer maximalen Höhe von 110.000 Euro, aber nicht mehr als 80 % der Gesamtkosten, gefördert werden. Anträge können Produzenten stellen. Voraussetzung für einen Antrag auf Projektentwicklung ist die Vorlage einer Kalkulation, der ersten Drehbuchfassung sowie der branchenüblichen Unterlagen.
Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
In der Kalkulation können die Kosten für eine/n externe/n dramaturgische/n Berater/in mit veranschlagt werden. Die entsprechende Qualifikation des/der Dramaturgen/in ist nachzuweisen.
Filmstiftung Nordrhein-Westfalen
Drehbuchförderung
Antragsberechtigt sind Produzenten mit Unternehmensniederlassung in Deutschland. Drehbuchautoren, sofern sie ihren ersten Wohnsitz in NRW haben, können sich auch für eine Drehbuchförderung bewerben.
Einzureichen ist ein Antrag in 11-facher Ausfertigung. Zum Antrag gehören ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene.
Ein Autor/Produzent kann bis zu 20.000 Euro (bei zwei Autoren max. 40.000 Euro) Förderung als zinsloses und bedingt rückzahlbares Darlehen erhalten. Bedingt rückzahlbar heißt, dass bei einem Verkauf des Drehbuches bzw. der Verfilmung des Stoffes das Darlehen an die Filmstiftung zurückfließt.
Stoffentwicklung
Antragsberechtigt sind Produzenten mit überzeugenden Spiel- und Dokumentarfilmprojekten, Animationsfilmen sowie in Einzelfällen auch TV-Filmen, die ihren Firmen- bzw. Hauptwohnsitz in NRW haben.
Der Förderbetrag, der soweit als möglich in NRW ausgegeben werden muss, beträgt maximal 80% der kalkulierten Entwicklungskosten und wird als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben. Möglich ist auch eine Paketförderung von bis zu fünf Projekten. Der Förderausschuss der Filmstiftung entscheidet in seinen Fördersitzungen über die eingereichten Projekte.
Entwickelt wurde das neue Förderinstrument in Absprache mit dem Produzentenverband NRW, dem diese Ergänzung in der produktions-vorbereitenden Förderung ein wichtiges Anliegen war.
Schwerpunktmäßig soll die Förderung in der dramaturgischen Weiterentwicklung eines vorliegenden Drehbuchs, der inhaltlichen Überarbeitung sowie zusätzlicher Recherchearbeiten und der Suche nach einem geeigneten Regisseur eingesetzt werden.
Vorbereitungsförderung
Die Vorbereitungsförderung ermöglicht Produzenten die Unterstützung der Kosten bis zum ersten Drehtag. Besonders für rechercheintensive Projekte sowie für z.B. Kostüm- und Historienfilme, die einer sorgfältigen Vorbereitung bedürfen, steht mit der Vorbereitungsförderung ein Instrumentarium zur Verfügung, das diese Kosten abdeckt. Bisher wurden 128 Produktionen in der Vorbereitungsphase unterstützt.
Antragsberechtigt sind Produzenten mit Unternehmensniederlassung in Deutschland.
Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB)
Stoffentwicklung
In der Stoffentwicklung wird die Entwicklung von Filmideen in frühen Stadien zu Drehbüchern gefördert. Ein präsentables Drehbuch liegt dann vor, wenn Dramaturgie und Gestaltung des entwickelten Stoffes stimmig und überzeugend sind und nur noch Überarbeitungen (etwa der Dialoge) vorzunehmen sind. Am Ende der Maßnahme überzeugt sich die Medienboard GmbH vom Stand der geleisteten Entwicklung des Stoffes.
Projektentwicklung
Die Projektentwicklung ist die Phase des Packaging. Hier werden die Finanzierung des Filmprojektes, sein Dreh und die spätere Auswertung und Vermarktung sorgfältig vorbereitet. Das heißt im Einzelnen: Motivsuche, Planung der Ausstattung, ggf. Erstellung eines Storyboards, Übersetzungen, Sichern und Schließen der Finanzierung, Rechtsberatung, Besetzung von Regie und wichtigen Stabspositionen, Casting, Drehplanerstellung und Budgetierung, Gewinnen eines Verleihs/ Vertriebs, weitere Überarbeitungen des Drehbuchs.
Paktetförderung
Mit der Förderung von Projektpaketen unterstützt die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH Produktionsfirmen, deren Geschäftsziel die Entwicklung von Spielfilmen mit Auswertung in Kino und Fernsehen oder die Entwicklung von Dokumentarfilmen mit Erstauswertung im Kino ist. Die Paketförderung wendet sich an kleine und mittelständische Firmen der Film- und TV-Branche in der Region. Mit ihrer Paketförderung verfolgt die Medienboard GmbH das übergeordnete Ziel, regionale Filmproduktionsunternehmen im Sinne einer strukturellen Förderung in der Hochrisikophase der Stoff- und Projektentwicklung zu stärken.
Die Paketförderung der Medienboard GmbH umfasst die Förderung von drei bis fünf zu entwickelnden Filmvorhaben in einem Paket. Die Projekte befinden sich entweder im Stadium der Stoffentwicklung oder im Stadium der Projektentwicklung.
Die Medienboard-Paketförderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen ausgereicht. Sie soll einzelne Firmen in die Lage versetzen, Kinofilmprojekte ohne "Produktionsdruck" zu entwickeln. Sie dient nicht dazu, Projekte überhaupt erst zu initiieren.
Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)
Drehbuchförderung
Die MFG-Filmförderung behält sich eine aktive Begleitung der Drehbucherstellung resp. der Ausarbeitung/Umarbeitung einer Projektskizze vor. Die Förderung wird in Phasen eingeteilt, die den Schritten der Drehbucherstellung bzw. der Aus-/ Umarbeitung einer Projektskizze entsprechen. Jede Phase bedarf der Abnahme durch die MFG-Filmförderung, ggf. unter Hinzuziehung externer Experten. Die MFG behält sich bei jeder Phase einzelfallbezogene Auflagen vor (Einschaltung Skriptdoktor, Koautor, etc.) Die MFG hat nach jeder Phase das Recht zur Beendigung der Förderung des jeweiligen Projektes mit der Folge der entsprechenden Reduzierung der Förderungssumme.
Antragsberechtigt ("Förderkategorie"): a) Neueinsteiger, b) Absolventen einer Filmhochschule oder Autodidakten mit vertiefter Weiterbildung, c) Erfahrene Drehbuchautoren, d) Produzenten mit Drehbuchautoren
Produzenten mit Drehbuchautoren: Voraussetzung für eine Förderung nach diesem Modell ist die Vorlage eines qualifizierten Vertrages mit dem beteiligten Autoren nach dem „Step-Deal“ Modell. Diese Vereinbarung muss sowohl die vertraglichen Rechte der MFG, insbesondere auch die unter Ziffer 3.1.4. genannten Maßnahmen gewährleisten bis hin zu einem möglichen Austausch der beteiligten Autoren. Die notwendige dramaturgische Begleitung der Drehbuchentwicklung kann durch […] einen [vom Produzenten] beauftragten Externen erfolgen; diese Wahl bedarf der Zustimmung durch die MFG-Filmförderung.
Produktionsvorbereitende Maßnahmen
Für die Produktionsvorbereitung eines Kino- oder Fernsehfilms kann eine Förderung gewährt werden. Antragsberechtigt sind Produzentinnen/Produzenten, die in Deutschland ansässig sind und/oder Produzentinnen/ Produzenten, die die Realisierung des geplanten Projekts in Baden-Württemberg vorgesehen haben.
Die Förderung wird in der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt. Das Darlehen kann bis zu 80 % der kalkulierten, auf die/den Antragsteller/in entfallenden Projektentwicklungskosten, in der Regel jedoch nicht mehr als 75.000 Euro betragen.
In Ausnahmefällen kann für die Entwicklung mehrerer Kino- und/oder Fernsehprojekte Projektvorbereitungsförderung gewährt werden (Incentive Funding). Antragsberechtigt sind Produzenten, insbesondere baden-württembergische Nachwuchsproduzenten. Voraussetzung für die Antragsstellung sind u.a. mehrere Projektskizzen, Finanzierungsplanung und Business/Geschäftsentwicklungsplan.
Mitteldeutsche Medienförderung (MDM)
Stoffentwicklung
Eine Stoffentwicklung wird zur Erstellung eines Drehbuches gewährt. Dementsprechend sind in der Kalkulation in der Regel nur die Positionen Autorenhonorar und dramaturgische Beratung anzugeben. Stoffentwicklungen können mit max. 25.000,00 EUR gefördert werden. Übersteigen die kalkulierten Kosten 25.000,00 EUR nicht, kann eine 100% Finanzierung durch die MDM beantragt werden.
Projektentwicklung
Gefördert werden können mit maximal 100.000,00 EUR der Erwerb von Stoffrechten, dramaturgische Beratung, Recherche, Location, Casting und weitere produktionsvorbereitende Maßnahmen. Ein Filmmarketingkonzept ist obli-gatorisch als Bestandteil der Projektentwicklung mit nicht mehr als 12.500 EUR zu kalkulieren.
Paketförderung
Eine Paketförderung ist die Zusammenfassung von mindestens drei bis maximal fünf Stoff- oder Projektentwicklungen in einem Antrag. Antragsberechtigt sind Produzenten und Multimediahersteller, die in besonderer Art und Weise einen Beitrag zur Entwicklung der Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leisten und in der Lage sind, eine qualitative Durchführung der Produktion zu gewährleisten.
Drehbuch- und Stoffentwicklung
Ohne Buch kein Film. Drehbücher oder projektgerechte Beschreibungen bilden die Grundlage einer jeden Film - und Fernsehproduktion. Ein Buch in der 1., 2., 3. oder 4. Fassung zu schreiben kostet Mühe und Zeit. Für die Drehbuch- und Stoffentwicklung können Autorinnen / Autoren und Produzentinnen / Produzenten, die mit Autorinnen / Autoren zusammenarbeiten, einen Förderantrag stellen. Die Förderung kann sich auf Autorenhonorare (6 Monate) und Sachkosten wie beispielsweise Archivkosten, Fahrtkosten, Papier, Bleistift etc. erstrecken.
Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass evtl. Erlöse durch die Verwertung der Ergebnisse der Stoffentwicklung der Fördernehmerin / dem Fördernehmer zustehen, so dass die gem. Ziffer 3.1.6 bestehende Rückzahlungspflicht aus Verwertungserlösen gewährleistet ist. Die Förderung kann bis zu 100%, bei Antragstellung durch Produzenten maximal 90% der kalkulierten Gesamtkosten, maximal EUR 25.000 betragen.
Bei der Förderung von Maßnahmen der Stoffentwicklung können Autorenhonorare bis zur Höhe von EUR 2.000 pro Monat, in der Regel bis zu 6 Monaten, sowie die Ausgaben für Fremdleistungen als berücksichtigungsfähig anerkannt werden.
Projektentwicklung
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig: der Erwerb von Optionen auf Stoffrechte, dramaturgische Beratung, Location-Recherchen und weitere produktionsvorbereitende Maßnahmen (z. B. Filmarchiv-Recherchen, Casting, Fundraising, Demotape, Storyboard, Lektorate, Productiondesign, visuelle Beratung).
wird demnächst ergänzt
wird demnächst ergänzt
wird demnächst ergänzt
[Stand: 05.11.2007, rhl]